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Dieser Katalog gibt Kompetenzen wieder, die die Studierenden im Verlauf von HeiCuMed erwerben sollen.

Kompetenzen sind verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung sowie die damit verbundene motivationale, volitionale und soziale Bereitschaft diese in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll einzusetzen (Weinert, 2001). Die Ausprägung wird durch die Kompetenzebene gekennzeichnet. Es werden folgende aufeinander aufbauende Kompetenzebenen unterschieden:

  • 1 Faktenwissen: Die/der Studierende kann deskriptives Wissen (Fakten, Tatsachen) nennen und beschreiben.
  • 2 Handlungs- und Begründungswissen: Die/der Studierende kann Sachverhalte und Zusammenhänge z.B. anhand eines konkreten Falls erklären, in den (klinisch-) wissenschaftlichen Kontext einordnen und datenbasiert bewerten.
  • 3a unter Anleitung selbst durchführen: Die/der Studierende kann Verfahren unter Anleitung eines Lehrenden selbst durchführen und demonstrieren.
  • 3b selbstständig durchführen: Die/der Studierende kann Verfahren selbstständig und situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen durchführen.

Die Definitionen orientieren sich am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM, 2015). Die höheren Kompetenzebenen 3a und 3b setzen den Erwerb von Faktenwissen (Kompetenzebene 1) bzw. Handlungs- und Begründungswissen (Kompetenzebene 2) voraus.

Um den Bereich zu konkretisieren, auf denen erkrankungsbezogene Kompetenzen zutreffen, können zusätzlich folgende Kompetenzbereiche angegeben sein:

  • Diagnostische Verfahren (D): Die korrekte Standard-Diagnostik auswählen, erklären und durchführen.
  • Management (M): Patientenmanagement (Zuweisung zu einem bestimm ten Fachgebiet, Definition der adäquaten Diagnostik, Integration verschiedener Fachgebiete bei interdisziplinärer Behandlung). Selbständige Therapie muss nicht durchgeführt werden.
  • Therapeutische Verfahren (T): Die korrekte Standard-Therapie auswählen, erklären und durchführen. Die Vergabe des Buchstabens T schließt das Management (M) ein.
  • Notfallmaßnahmen (N): Maßnahmen im Notfall kennen und (ggf. unter ärztlicher Aufsicht) durchführen. Handeln kann aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen.
  • Präventionsmaßnahmen (P): Maßnahmen zur Prävention kennen, erklären und durchführen. bzw. veranlassen.
  • Rechtliches (R): Das entsprechende Gesetz erläutern.

Zu jedem Lernziel können zusätzlich Anlässe für ärztliche Konsultationen, Organsysteme, Prüfungen und Praxisbeispiele angegeben werden. Letzteres eignet sich vor allem zur Veranschaulichung der praktischen Relevanz bei theoretischen Lernzielen.

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